Bürger-Info
Gemeindeentwicklungskonzept (GEK)
Dokumentationen und finales Gemeindeentwicklungskonzept
Gemeindeentwicklungskonzept Biberach 2035+
Die Gemeinde Biberach hat die KommunalKonzept BW GmbH (KKBW) im Februar 2023 beauftragt ein Gemeindeentwicklungskonzept (GEK) zu erstellen. In den kommenden Monaten wird die KKBW im Austausch mit der Verwaltung, der Bürgerschaft, dem Gemeinderat und weiteren Akteuren einen Leitfaden für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde erarbeiten. Die Erstellung des GEK wird im Förderprogramm „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg durch einen Zuschuss gefördert.
Für die Erarbeitung des GEK ist uns die Perspektive von Ihnen, den Bürger_innen von Biberach und Prinzbach, sehr wichtig, denn Sie sind die Expert_innen für Ihr Lebensumfeld. An dieser Stelle möchten wir Sie über die verschiedenen Möglichkeiten der Beteiligung informieren und freuen uns bereits jetzt auf Ihre Anregungen und Ideen für Biberach und Prinzbach 2035+!
Was ist ein GEK?
Mit Hilfe eines GEK soll die zukünftige Entwicklung einer Gemeinde geplant und gesteuert werden. Im Gegensatz zu anderen Planungsinstrumenten wie beispielsweise Bebauungsplänen ist ein GEK rechtlich nicht verbindlich. Dennoch ist ein GEK ein wichtiges Planungsinstrument, um transparent und im Dialog mit der Bürgerschaft und weiteren Akteuren die Zukunft der Gemeinde zu gestalten.
Dafür wird die KKBW zunächst die Ausgangslage der Gemeinde analysieren und eine Ortsbegehung durchführen. Es werden Schwächen oder Probleme, aber auch besondere Stärken des Ortes festgestellt und dokumentiert. Um ein ganzheitliches Bild der Gemeinde zu erhalten, werden dabei alle relevanten Themen betrachtet (z. B. Natur, Gewerbe, Verkehr, Wohnen und Bauen, Bildung, Kultur, Nahversorgung, demographischer Wandel, Energiewende).
Die Beteiligung der Bürger_innen von Biberach und Prinzbach ist ebenfalls ein zentrales Element des GEK. In Zukunftswerkstätten und weiteren Formaten sind Ihre Meinungen und Ideen gefragt. Gemeinsam mit Fachplaner_innen, der Verwaltung und dem Gemeinderat werden so während des mehrmonatigen Prozesses Ziele und priorisierte Maßnahmen entwickelt, die in den kommenden 10-15 Jahren erreicht und umgesetzt werden sollen. Am Ende wird das GEK vom Gemeinderat beschlossen und die Umsetzungsphase kann beginnen.
Ein GEK ist zudem eine wichtige Voraussetzung, um in Programme der Städtebauförderung oder in weitere Förderprogramme aufgenommen zu werden.
Beteiligte Akteure im GEK-Prozess
Warum ein GEK für Biberach und Prinzbach?
Wir als Gemeinde stehen einer Vielzahl an Herausforderungen gegenüber: Welchen Beitrag können wir zum Klimaschutz und zu Mehr Nachhaltigkeit leisten? Wie erhalten und modernisieren wir zugleich unsere lebenswerten ländliche Strukturen? Was brauchen wir für einen zukunftsfähigen Wirtschaftsstandort und Tourismus? Wie stärken wir unser generationenübergreifendes Miteinander?
Um auf diese Fragen Antworten zu finden, müssen wir als Gemeinde nach vorne denken. Was wir brauchen, ist ein langfristiges Zukunftsbild unserer Gemeinde und einen Fahrplan, wie wir dieses erreichen können.
Gemeinsam bringen wir hierzu ein Gemeindeentwicklungskonzept inklusive eines neuen Leitbildes auf den Weg. Die Erstellung ist ein Schritt in Richtung einer aktiven Zukunftsplanung. Es gibt die gewünschte Entwicklungsrichtung vor, wie sich unsere Gemeinde Biberach mit dem Teilort Prinzbach sich in den nächsten zehn bis fünfzehn Jahren entwickeln soll. Das fertige Entwicklungskonzept dient somit als Orientierungsrahmen für die zukünftigen politischen Entscheidungen der nächsten Jahre.
Dieses Konzept soll und muss durch einen intensiven Austausch zwischen Bürgerinnen und Bürgern, dem Gemeinderat und der Verwaltung aufgestellt werden. Auf diesem gemeinsamen Weg möchte ich Sie mitnehmen und lade Sie daher herzlich ein, sich mit Ihren Ideen und Vorstellungen einzubringen!
Ich freue mich auf den gemeinsamen Austausch und bin schon jetzt auf die Ergebnisse und unser Biberach und Prinzbach 2035+ gespannt!
Ihr Jonas Breig,
Bürgermeister
Prozessarchitektur des GEK
Quelle: Kommunalkonzept BW vom 27.02.2023