Immissionschutzrecht - Bearbeiten von Anfragen und Beschwerden
Fragen zum Immissionsschutz beantworten wir ebenso wie Beschwerden über Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen, die von genehmigungsbedürftigen Anlagen oder von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen (Gewerbe- und Handwerksbetriebe - mit Ausnahme von Gaststätten) ausgehen.
Bei konkreten Fragen oder Beschwerden wenden Sie sich bitte an: gewerbeaufsicht@ortenaukreis.de