Staatlich anerkannter Erholungsort im Kinzigtal
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Unsere Gemeinde hat viele schöne Seiten: Die farbenfrohe Natur, Wälder, Wiesen, Weiher, die großartigen Aussichten während einer Wander- oder Fahrradtour, historische Gebäude, Badespaß im Freibad oder unsere tollen Feste und Konzerte. Diese Ausschnitte reizen viele Hobbyfotografen, die nun aufgerufen sind, sich an einer Aktion der Gemeinde Biberach zu beteiligen. Wir rufen alle Hobbyfotografen auf, uns das ganze Jahr über der Jahreszeit entsprechend schöne Bilder zu senden. Starten Sie gleich jetzt mit schönen Wintermotiven
- Die Kommission besucht Prinzbach, um die Dorfgemeinschaft und ihre Initiativen zu bewerten. - Bewertungsbereiche umfassen Entwicklungskonzepte, soziales Engagement, Bau- und Gartenkultur. - Der Wettbewerb fördert nachhaltige Entwicklungen und Gemeinschaftserlebnisse. - Die Präsentation umfasst verschiedene lokale Projekte, die die Besonderheiten des Dorfes hervorheben. - Positive Rückmeldungen der Jury zeigen die hohe Qualität der Präsentation. Das Ergebnis wird in der kommenden Woche bekannt gegeben.
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das Jahresprogramm 2026 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) mit Bekanntmachung vom 23. Mai 2025 im Staatsanzeiger ausgeschrieben. Das ELR Mit dem ELR bietet das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des Jahresprogramms 2026 ist es, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen und dabei auch den Klimaschutz zu berücksichtigen. Daher wird die Nutzung vorhandener Bausubstanz besonders gefördert. Neubauprojekte in den Förderschwerpunkten Wohnen/Innenentwicklung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen sind nur förderfähig, sofern die Tragwerkskonstruktion überwiegend aus einem CO2-speichernden Material (in der Regel ist dies der Baustoff Holz) besteht. Zuwendungsempfänger können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein. Wo liegen die Förderschwerpunkte? Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien und Bäckereien. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören. Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können mit einem Fördersatz von bis zu 30 % (ggf. 35 % bei zusätzlichem CO2-Speicherzuschlag) gefördert werden. Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen), Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert. Der Neubau von Einfamilienhäusern ist nicht förderfähig. Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 %. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt bei Modernisierungen, Umbauten und Aufstockungen max. 50.000 €, bei Umnutzungen bis zu 60.000 €. Der Neubau von eigengenutzten Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern wird mit bis zu 30.000 € pro eigengenutzter Wohneinheit gefördert. Für den Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung wird etwa die Hälfte der im Jahresprogramm 2026 zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt. Auch in den an den Ortskern angrenzenden Baugebieten (bis zur Erschließung in den 70er-Jahren) ist die Förderung möglich. Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen (mit bis zu 100 Mitarbeitern) unterstützt, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen. Zudem werden Vorhaben gefördert, die zur Umnutzung oder Weiterentwicklung vorhandener Bausubstanz beitragen. Auch die Verlagerung von Unternehmen bei störender Nutzungsmischungen im Ortskern ist ein wichtiges Förderziel. Unternehmensinvestitionen können mit einem Fördersatz von bis zu 15 % gefördert werden. CO2-Speicherzuschlag Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO2 bindende Baustoffe im Tragwerk wie z.B. Holz einsetzt, kann einen Förderzuschlag von 5 % auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen der EU möglich ist. Antragsverfahren Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten/Gemeinden gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten die von der Gemeinde positiv bewerteten privaten Projekte. Daher ist es notwendig, dass die Unterlagen zu den privaten Projekten bis spätestens 18.08.2025 bei der Gemeinde vorliegen. Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, so wenden Sie sich an. Herrn Nicolas Isenmann, Tel. 07835/6365-24, E-Mail: nicolas.isenmann@biberach-baden.de oder Frau Anna-Maria Ringwald, Tel. 07835/6365-22, E-Mail: anna-maria.ringwald@biberach-baden.de , um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen. Das MLR entscheidet im Frühjahr 2026 über die Aufnahme in das ELR. Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die vor der Programmentscheidung nicht begonnen sind. Nach erfolgter Aufnahme ist das Vorhaben grundsätzlich noch im Jahre 2026 zu beginnen. Weitere Informationen über die Fördervoraussetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden Sie unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/ oder unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/
Das Ministerium für Ernährung Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat am Montag, 28.04.2025 bekanntgegeben, dass es auch dieses Jahr wieder eine sogenannte Rückflussmittelrunde geben wird. Die Antragsfrist wurde sehr knapp angesetzt. Antragsabgabetermin ist Freitag, 16.05.2025 . Die Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel ist im Vergleich zur Hauptrunde ebenfalls sehr begrenzt. Das genaue zur Verfügung stehende Zuschussvolumen ist nicht bekannt. In den Programmvorschlag des Regierungspräsidiums Freiburg können nur zeitlich besonders dringliche Projekte mit einer besonderen strukturellen Bedeutung aufgenommen werden. Projekte mit bereits vorliegender Baugenehmigung genießen in Bezug auf die zeitliche Dringlichkeit einen Vorteil. Projekte, bei denen kurzfristig nach dem Abgabetermin 16.05. die Baugenehmigungen in Aussicht stehen, können grundsätzlich ebenfalls noch an der Bewertung teilnehmen. Wir bitte alle Bürgerinnen und Bürger, die an der Rückflussmittelrunde teilnehmen möchten und die bereits eine Baugenehmigung vorliegen haben bzw. diese zeitnah in Aussicht steht sich umgehend mit der Gemeindeverwaltung in Verbindung zu setzen. Ansprechpartner bei der Gemeinde Biberach ist Herr Nicolas Isenmann, Mail: nicolas.isenmann@biberach-baden.de , Tel. 07835/6365-24
Wir denken heute an die Opfer von Gewalt und Krieg, an Kinder, Frauen und Männer aller Völker. Wir gedenken der Soldaten, die in den Weltkriegen starben, der Menschen, die durch Kriegshandlungen oder danach in Gefangenschaft, als Vertriebene und Flüchtlinge ihr Leben verloren. Wir gedenken derer, die verfolgt und getötet wurden, weil sie einem anderen Volk angehörten, einer anderen Rasse zugerechnet wurden, Teil einer Minderheit waren oder deren Leben wegen einer Krankheit oder Behinderung als lebensunwert bezeichnet wurde. Wir gedenken derer, die ums Leben kamen, weil sie Widerstand gegen Gewaltherrschaft geleistet haben, und derer, die den Tod fanden, weil sie an ihrer Überzeugung oder an ihrem Glauben festhielten. Wir trauern um die Opfer der Kriege und Bürgerkriege unserer Tage, um die Opfer von Terrorismus und politischer Verfolgung, um die Bundeswehrsoldaten und anderen Einsatzkräfte, die im Auslandseinsatz ihr Leben verloren. Wir gedenken heute auch derer, die bei uns durch Hass und Gewalt Opfer geworden sind. Wir gedenken der Opfer von Terrorismus und Extremismus, Antisemitismus und Rassismus in unserem Land. Wir trauern mit allen, die Leid tragen um die Toten, und teilen ihren Schmerz. Aber unser Leben steht im Zeichen der Hoffnung auf Versöhnung unter den Menschen und Völkern, und unsere Verantwortung gilt dem Frieden unter den Menschen zu Hause und in der ganzen Welt.
Aufgrund von Arbeiten zum ersten Bauabschnitt für den Glasfaserausbau kommt es bis voraussichtlich 11.10.2024 zu halbseitigen Straßensperrungen sowie teilweisen Gehwegsperrungen im Bereich Zeller Straße, Bahnhofstraße und Am Güterbahnhof. Wir werden Sie regelmäßig über den Fortschritt der Arbeiten informieren und halten Sie hier auf unserer Homepage stets auf dem Laufenden. Wir bitten um Beachtung und Verständnis für die Beeinträchtigung.
Privatpersonen, Vereine und Verbände, Unternehmen sowie Kommunen in der LEADER-Region haben ab sofort die Möglichkeit, sich um eine LEADER-Förderung zu bewerben. Die Projektideen müssen sich in den definierten Handlungsfeldern (s. Regionales Entwicklungskonzept Mittlerer Schwarzwald) wiederfinden.