Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) / MOGENA
Antragstellung der Gemeinde Biberach für das Förderprogramm Modellgemeinden Nachhaltige Strukturentwicklung (MOGENA) - Wichtige Informationen zur Beantragung von Zuschüssen für private Maßnahmen zur Wohnraumschaffung und –erneuerung
Sie planen einen Umbau, eine Modernisierung, eine Erweiterung oder einen Neubau? Dann informieren Sie sich hier über die Fördermöglichkeiten im Rahmen des ELR-Förderprogramms MOGENA und nehmen Sie bald Kontakt zu uns auf!
I. Ziele des Förderprogrammes Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) fördert das Land Baden-Württemberg die nachhaltige strukturelle Verbesserung in ländlichen Gemeinden in den Schwerpunkten Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen.
Die Gemeinde Biberach stellt im Mai 2025 einen Antrag zur Aufnahme als Modellgemeinde Nachhaltige Strukturentwicklung (MOGENA) im Rahmen des ELR.
Die Ziele bei einer Programmaufnahme sind:
- Eine flächensparende Siedlungsentwicklung durch Baulückenschluss und Reaktivierung von Leerständen im
Innenbereich
- Die Aktivierung der privaten Mitwirkungsbereitschaft zur Wohnraumschaffung / Erneuerung des Gebäudebestands
- Die Sicherung und Verbesserung der Nahversorgung und Daseinsvorsorge
- Die Neuschaffung, Erneuerung und Weiterentwicklung von örtlichen Gemeinbedarfseinrichtungen
- Die Belebung, Umgestaltung und Aufwertung des öffentlichen Raums und Wohnumfelds
- Die Sicherung und Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandorts Biberach
- Der Schutz von Natur und Landschaft und die Anpassung an den Klimawandel
II. ELR-Förderlinie Modellgemeinden Nachhaltige Strukturentwicklung (MOGENA)
Das MOGENA-Programm ist ein besonderes Förderangebot im Rahmen des ELR. Neben der integrierten Strukturentwicklung wird ein besonderer Fokus auf die Aspekte Klimaschutz und Klimaresilienz gelegt. So sollen möglichst alle geförderten Projekte einen Beitrag zum Klimaschutz oder zur Klimaresilienz leisten. Durch besonders innovative und übertragbare Projekte haben MOGENA-Gemeinden auch Modellcharakter für anderen Kommunen.
Konkret steht für Maßnahmen in anerkannten MOGENA-Gemeinden ein Förderrahmen von bis zu 5 Mio. € zur Verfügung. Dieser Förderrahmen bietet der Gemeinde auch Planungssicherheit für kommunale Projekte.
III. Förderungen für Privatpersonen, private Organisationen und Unternehmen
Neben öffentlichen Maßnahmen sollen auch private und gewerbliche Vorhaben unterstützt und gefördert werden. Ein besonderes Augenmerk des Programms liegt dabei auf dem Förderschwerpunkt Wohnen. Für diesen Bereich soll mindestens die Hälfte der für die Gemeinde zur Verfügung stehenden Fördermittel eingesetzt werden. Somit erhalten auch private Eigentümer/-innen die Möglichkeit von den Zuschüssen zu profitieren.
Beispiele für Fördervoraussetzungen und Fördersätze
(Stand: März 2025, Angaben ohne Gewähr, weitere Fördertatbestände sowie aktuelle Fördersätze und Höchstbeträge sind unter https:///rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/ abrufbar)
für Privatpersonen und private Organisationen:
für Unternehmen:
Die Förderung wird in Form eines nicht rückzuzahlenden Zuschusses gewährt. Grundsätzlich sind für Maßnahmen an vorhandenen Gebäuden, die vor 1980 errichtet wurden, Förderungen möglich. MOGENA-Gemeinden werden nach erfolgreicher Bewerbung für einen Zeitraum von fünf Jahren anerkannt. Innerhalb dieses Zeitraumes müssen private Vorhaben beantragt und deren bauliche Umsetzung begonnen werden.
Weitere Informationen finden Sie unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr
Wenn Sie planen, im Zeitraum 2026 -2032 eine bauliche Maßnahme an Ihrem Gebäude durchzuführen und dafür Fördermittel in Anspruch nehmen möchten, bitten wir Sie, baldmöglichst Kontakt mit uns aufzunehmen. Dies hilft uns, den Antrag zur Aufnahme in das MOGENA-Programm besser vorzubereiten und auch, dessen Erfolgschancen zu erhöhen. Dabei sind alle Angaben, die Sie zum jetzigen Zeitpunkt machen, unverbindlich.
Ihr Ansprechpartner:
Nicolas Isenmann
Leiter Fachbereich Finanzen
Tel.: 07835/6365-24
E-Mail: nicolas.isenmann@biberach-baden.de