Jugendarbeit - Zuschüsse zur Förderung der Jugendarbeit und zur Förderung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter/- innen der Jugendarbeit
Der Ortenaukreis fördert Maßnahmen der Jugendarbeit von Jugendverbänden, Jugendgruppen, Vereinen, Wohlfahrtsverbänden sowie Kirchen und sonstiger Religionsgemeinschaften gemäß §11 SGB VIII.
Ebenso werden Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit gemäß §12 SGB VII gefördert.
Die jeweiligen Förderrichtlinien sowie die Antragsunterlagen finden Sie im Bereich "Dokumente".