Verfahrensbeschreibungen

Leistungen

Schulsozialarbeit - Beratung der Träger und Hauptamtlichen

Fachberatung der Träger

Wir bieten eine fachliche Beratung der (Schul-)Träger von Schulsozialarbeit in konzeptionellen, pädagogischen und strukturellen Fragen. Wir sind für die Kommune, die einzelne Schule als auch für die Mitarbeiter/innen in der Schulsozialarbeit Ansprechpartner.

Finanzielle Förderung

Die finanzielle Förderung durch den Landkreis wird in Form eines Festbetragszuschusses nach Antragstellung für ein Schuljahr gewährt. Der Jugendhilfeausschuss entscheidet hierbei über Neuanträge. Die entsprechenden Förderrichtlinien und das Antragsformular stehen als Download zur Verfügung.

Beratung von Hauptamtlichen

Die Begleitung und Qualifizierung der hauptamtlichen Mitarbeiter/innen in der Schulsozialarbeit erfolgt durch regelmäßige Facharbeitskreise.

Umsetzung der Jugendhilfeplanung

Die Schulsozialarbeit wirkt bei der Fortschreibung der schulbezogenen Jugendhilfeplanung des Kreises mit und setzt die darin vereinbarten Ergebnisse um.

Schulsozialarbeit - Pssst ... alle mal herhören! - Der Podcast des Präventionsnetzwerk Ortenaukreis

 

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Es sind keine Voraussetzungen notwendig.

Verfahrensablauf

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Fristen

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Erforderliche Unterlagen

Es sind keine Unterlagen erforderlich.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Hinweise

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Freigabevermerk

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