Kommunale Wärmeplanung für den Konvoi Zell a. H., Biberach, Nordrach und Oberharmersbach

Interkommunale Infoveranstaltung

Hintergrundinformation

Ein kommunaler Wärmeplan bildet die Grundlage, um eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen. Mit Hilfe dieses Fahrplans sollen die Kommunen, die richtigen Entscheidungen treffen. Genauso soll er auch alle Bürgerinnen und Bürgern bei individuellen Investitionsentscheidungen unterstützen.
Baden-Württemberg gilt mit seinem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz als Vorreiter der Energiewende. Mit der Novellierung wurde das Ziel festgelegt, die Klimaneutralität bis zum Jahr 2040 zu erreichen. Da Wärme nicht so leicht transportierbar ist wie Strom, muss dieser Transfor-mationsprozess unter Berücksichtigung der Gegebenheiten vor Ort gestaltet werden. Dabei kommt den Kommunen eine zentrale Rolle zu, die sie mit dem Prozess der Wärmeplanung erfüllen.

Infoveranstaltung am 04.07.2024/18.30 Uhr (online)

Einwahllink für die Teilnahme:

MS Teams Link: KWP ZBNO - Interkommunale Infoveranstaltung
https://teams.microsoft.com/l/meetup-join/19%3ameeting_YjYwMjQ5NzktMDhhMi00NzUzLWJiYmQtMTg5OWNmZTYxMjVh%40thread.v2/0?context=%7b%22Tid%22%3a%22e84b42f0-788b-4b39-943b-bfa2c8014cfd%22%2c%22Oid%22%3a%22f25a6514-ad91-49fe-bc15-bede44e232b2%22%7d

Besprechungs-ID: 367 232 023 892
Kennung: jUUgJC

________________________________________
Per Telefon einwählen
+49 69 509544207,,651330654# Germany, Frankfurt am Main
Suchen einer lokalen Rufnummer
Telefonkonferenz-ID: 651 330 654#

Präsentation der Infoveranstaltung

Aufbau eines kommunalen Wärmeplans

Der Prozess der Kommunalen Wärmeplanung soll darlegen, wie sich die Energiepotenziale und der Energiebedarf systematisch in Einklang bringen lassen. Diese Strategiefindung findet in vier Schritten statt:

Bestandsanalyse
Die Bestandsanalyse bildet die Grundlage der kommunalen Wärmeplanung. In diesem ersten Schritt wird die Energieinfrastruktur der Kommune analysiert und die Nutzung erneuerbarer Energien vor Ort erhoben. Ein Fokus wird dabei auf die einzelnen Gebäude in der Kommune gerichtet. Die Gesetzesvorgabe erlaubt es, technische Daten beispielsweise durch Schornsteinfeger abzufragen und den energetischen Ist-Zustand der Gebäude zu erfassen. Diese gebäudescharfen Daten werden digital mit Hilfe des Geo-Informations-Systems (GIS) in einem digitalen Zwilling dokumentiert und ausgewertet.
 
Potenzialanalyse
Schritt 2 bildet die Potenzialanalyse. Insbesondere die Gebäudesanierung wird hierfür in den Fokus gerückt. Es folgt eine Einschätzung, welche Potenziale bei der Gebäudesanierung möglich sind. Dabei wird der Ist-Zustand mit dem bestmöglichen Sanierungszustand verglichen. Dadurch sollen Einsparungspotenziale identifiziert werden. Zudem wird analysiert, welche nachhaltigen Abwärme-Potenziale durch die ansässigen Industrie- oder Gewerbebetriebe genutzt werden kann. Durch die Analyse, inwieweit beispielsweise Solarthermie, Wasserkraft, Biomasse oder Windenergie verfügbar sind, können Aussagen getroffen werden, wie viel Energiebedarf mit lokalen Ressourcen gedeckt werden können. Bei der Potenzialanalyse wird bereits aufgezeigt, in welchen Gebieten künftige Wärmeverbünde entstehen können und wie die Energieversorgung der Kommune klimaneutral gestaltet werden kann.
 
Zielszenario für das Jahr 2040
Auf Basis der erhobenen Daten sowie der lokalen Potenziale wird ein Zielszenario für das Jahr 2040 (mit Zwischenschritt 2030) entwickelt. Dieses zeigt auf, wie sich die Energieversorgung der Kommune in Zukunft darstellen kann. Wichtig ist dabei, zu identifizieren, welche Energieträger und Ressourcen eine Kommune zur Verfügung hat und wie diese effizient eingesetzt werden.
 
Wärmewendestrategie
Der letzte Schritt der kommunalen Wärmeplanung stellt die konkrete Entwicklung einer Wärmewendestrategie dar. Hierbei wird die Kommune in Eignungsgebiete eingeteilt und deren bestmögliche Versorgung aufgezeigt. Somit wird ersichtlich, welche Gebiete für eine zentrale Transformation geeignet sind und welcher Energieträger und welche Technologie sich dort anbieten. Gleichzeitig werden die Gebiete aufgezeigt, bei denen sich eine dezentrale Versorgung besser eignet.
 
Der zu erstellende Katalog beinhaltet Maßnahmen, mit welchen das Zielszenario erreicht werden soll. Von diesen sollten fünf Maßnahmen bereits in den ersten 5 Jahren nach Erstellung in die Umsetzung kommen und sollten daher direkt im Anschluss der Wärmeplanung durch entsprechende technische Planungsleistungen weitergeführt werden. Der kommunale Wärmeplan muss (nach aktueller Gesetzeslage des Landes Baden-Württembergs) spätestens alle 7 Jahre fortgeschrieben werden.

Aktuelle Informationen und weitere Hintergründe rund um die Wärmewende finden Sie auch auf der Homepage der Landesenergieagentur KEA-BW: https://www.kea-bw.de/waermewende