Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Ausschreibung Jahresprogramm 2025

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und 
Verbraucherschutz (MLR) hat das Jahresprogramm 2025
zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) mit 
Bekanntmachung vom 31. Mai 2024 im Staatsanzeiger ausgeschrieben.

Das ELR

Mit dem ELR hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung 
ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, 
zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des 
Jahresprogramms 2025 ist, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen und dabei auch den Klimaschutz zu berücksichtigen. Daher wird 
die Nutzung vorhandener Bausubstanz besonders gefördert.
Zudem sind Neubauprojekte in den Förderschwerpunkten 
Innenentwicklung/Wohnen, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen nur noch förderfähig, sofern die Tragwerkskonstruktion überwiegend aus einem CO2-speichernden 
Material (z.B. Holz) besteht.
Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben 
den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen 
und Privatpersonen sein.

Wo liegen die Förderschwerpunkte?

Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und 
Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs 
im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Handwerksbetriebe. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören. Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale 
Basisdienstleistungen können mit einem Fördersatz von bis 
zu 30 % (ggf. 35 % bei zusätzlichem CO2-Speicherzuschlag) gefördert werden.
Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere 
durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen 
zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende 
Modernisierungen), innerörtliche Nachverdichtung (ortsbildprägende Neubauten unter Verwendung CO2-speichernder Baustoffe), Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung 
mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert. Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 %. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit 
beträgt bei Modernisierungen, Umbauten und Aufstockungen 50.000 €, bei Umnutzungen bis zu 60.000 €. Neubauten 
in Baulücken werden mit bis zu 30.000 € gefördert. Für den 
Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung wird etwa 
die Hälfte der im Jahresprogramm 2025 zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt. Auch in den an den Ortskern angrenzenden Baugebieten (bis zur Erschließung in den 70erJahren) ist die Förderung möglich.
Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte 
unterstützt, die zur Umnutzung oder Weiterentwicklung 
vorhandener Bausubstanz beitragen. Auch die Entflechtung 
störender Gemengelagen im Ortskern ist ein wichtiges Förderziel. Gefragt sind Projekte von kleinen und mittleren
Unternehmen, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen. Unternehmensinvestitionen können mit einem Fördersatz von bis zu 15 % gefördert 
werden

CO2-Speicherzuschlag

Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO2
bindende Baustoffe im Tragwerk wie z.B. Holz einsetzt, 
kann in definierten Fällen einen Förderzuschlag von 5 %-
Punkten auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen möglich ist

Antragsverfahren

Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten/Gemeinden gestellt werden. 
Diese Aufnahmeanträge enthalten die von der Gemeinde 
positiv bewerteten privaten Projekte.
Daher ist es notwendig, dass die Unterlagen zu den privaten 
Projekten bis spätestens Montag, 26.08.2024 bei der Gemeinde vorliegen.
Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in 
Frage kommen könnte, so wenden Sie sich an Herrn Nicolas Isenmann, Tel. 07835/6365-24, E-Mail: nicolas.isenmann@biberach-baden.de, um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen.
Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die vor der Programmentscheidung im Jahr 2025 nicht 
begonnen sind und im Jahr der Förderentscheidung begonnen werden.
Das MLR entscheidet im Frühjahr 2025 über die Aufnahme 
in das ELR.

Weitere Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden 
Sie hier