Ergänzende Pressemitteilung vom 23.05.2024
Hiermit möchten wir die gestrige Pressemitteilung (vom 22.05.2024) zur Gemeinderatswahl 2024 in Biberach um neue Informationen ergänzen.
Wie gestern bereits mitgeteilt werden alle bisherigen Briefwähler, welche ihre Briefwahlunterlagen erhalten haben, direkt und persönlich informiert und aufgefordert, ihre Briefwahlunterlagen zur Gemeinderatswahl auf Vollständigkeit der Stimmzettel zu prüfen. Hierzu werden insgesamt 162 Briefwähler persönlich angeschrieben. Das entsprechende Schreiben wird morgen (Freitag) durch die Verwaltung in die Briefkästen eingeworfen. Alle zukünftigen und nicht persönlich angeschriebenen Briefwähler können von vollständigen Unterlagen ausgehen. Nichtsdestotrotz bittet die Verwaltung, die Unterlagen immer auf Vollständigkeit zu prüfen, so wie es auch auf dem entsprechenden Merkblatt zur Gemeinderatswahl steht.
Korrekterweise müssen für die Gemeinderatswahlen drei eosinrote Stimmzettel (zusätzlich zum Merkblatt) enthalten sein: ein Stimmzettel für jeden Wahlvorschlag der Freien Wähler Biberach (FWB), der Christlich Demokratischen Union (CDU) und der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD). Die Europa-, Kreistags- und Ortschaftsratswahlen, die ebenfalls am 9. Juni stattfinden, sind nicht betroffen.
Wer unvollständige Briefwahlunterlagen (fehlender Stimmzettel) erhalten hat, den bittet die Verwaltung, diese bis Freitag vor der Wahl (7. Juni 2024) im Bürgerservice zu den Öffnungszeiten des Rathauses komplettieren zu lassen. Es ist ebenfalls möglich, sich die fehlenden Stimmzettel zusenden zu lassen; nach telefonischer Meldung unter 07835/636543 zu den Dienstzeiten oder per Mail an wahlen@biberach-baden.de. Wir weisen darauf hin, dass Stimmabgaben mit mehr als drei Stimmzetteln sowie mehrfachen Stimmzetteln eines oder mehreren Wahlvorschlägen grundsätzlich ungültig sind.
Nach Abstimmung mit der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamts Ortenaukreis besteht für die Briefwähler, welche bereits Ihre Stimmen per Briefwahl abgegeben und denen nicht alle drei Stimmzettel zur Verfügung gestanden haben, die Möglichkeit, (nur) für die Gemeinderatswahl Ihre Stimmabgabe zu korrigieren. Diese Möglichkeit wird nur den persönlich angeschriebenen Briefwählern eingeräumt.
Hierzu können die entsprechenden Briefwähler sich bei Bedarf beim Wahlamt mündlich oder schriftlich (siehe oben) melden.
Sie können dann im Rathaus in einer Wahlkabine ihre Wahl korrigieren. Alternativ besteht die Möglichkeit, dass sie ihre vollständigen Kommunalwahlunterlagen zurückerhalten inklusive aller notwendigen Unterlagen zur Gemeinderatswahl. Der gelbe Wahlschein und der grüne Stimmzettelumschlag für die Kreistagswahl bleiben unberührt. Ein Merkblatt erklärt die notwendigen Schritte.
Bei Unsicherheiten steht allen Wahlberechtigten das Wahlamt gerne zur Verfügung.
Zum aktuellen Stand (23.05.2024, 14 Uhr) sind 20 Wahlbriefe eingegangen. 9 Wahlberechtigte haben von sich aus auf fehlende Stimmzettel bei der Briefwahl zur Gemeinderatswahl aufmerksam gemacht. Diese haben den fehlenden Stimmzettel im Nachhinein von der Verwaltung erhalten.