Landesbauordnung: Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren in Kraft getreten
Am 25. November 2023 ist das Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren in Kraft getreten, welches insbesondere auch die folgenden wesentlichen Änderungen der Landesbauordnung (LBO) enthält:
Anträge und Bauvorlagen werden künftig direkt bei den unteren Baurechtsbehörden eingereicht (nicht mehr bei Gemeinden).
Die Beteiligung angrenzender Nachbarn wird auf Fälle begrenzt, in denen diese durch Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften unmittelbar betroffen sind.
Sofern eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von Vorschriften des öffentlichen Baurechts, die auch dem Schutz des Nachbarn dienen, geplant ist, benachrichtigt die Gemeinde auf Veranlassung und nach Maßgabe der Baurechtsbehörde die Eigentümer angrenzender Grundstücke (Angrenzer) innerhalb von fünf Arbeitstagen ab dem Eingang der vollständigen
Bauvorlagen über das Bauvorhaben.
Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen müssen künftig vom Bauherren ausdrücklich beantragt werden.
Erweiterte Bekanntgabe an Nachbarn: Die Baurechtsbehörden müssen auch in Fällen, in denen keine Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen zugelassen werden, allen nicht beteiligten Nachbarn, die in ihren öffentlich-rechtlich geschützten Belangen berührt sein könnten, ihre Entscheidung (Genehmigung) zustellen.
Alternativ zur Schriftform wird der Erlass der baurechtlichen Entscheidung in elektronischer Textform ermöglicht.
Alternativ zur Zustellung wird die Bekanntgabe für elektronische Verwaltungsakte nach dem Onlinezugangsgesetz ermöglicht.
Die Baurechtsbehörde kann verlangen, dass die elektronische Antragseinreichung über einen von ihr vorgesehenen Onlinedienst erfolgt.
Ab 1. Januar 2025 ist eine Einreichung in Papierform ausgeschlossen.
Derzeit wird im Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg noch an der Bereitstellung der EDV-Schnittstellen zum Anschluss der Fachverfahren an das „Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa-BW)“ gearbeitet und bei einigen Pilotprojekten getestet.
Bis die erforderliche EDV für den Echtbetrieb zur Verfügung steht, werden Baugenehmigungen weiterhin in Papierform ausgefertigt.