Natur&Umwelt
Offenland-Biotopkartierung im Ortenaukreis - Ergebnisse der Kartierung im Internet
Im Ortenaukreis hat die LUBW im Jahr 2016 die gesetzlich geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen kartiert. Die Kartierungen sind mittlerweile abgeschlossen. Die Ergebnisse können ab Mitte Dezember auf der Internetseite der LUBW über den Daten- und Kartendienst kostenlos abgerufen werden:
http://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/ →Natur und Landschaft→Biotope nach NatSchG und LWaldG bzw. FFH-Mähwiesen
Hier sind die genaue Lage der Biotope und FFH-Mähwiesen sowie alle weiteren erfassten Informationen, wie Beschreibungen und Artenlisten, hinterlegt. Abgrenzungen und Daten können als pdf-Dokumente oder in Form von Shape-Files für Geografische Informationssysteme heruntergeladen werden.
Die Abgrenzungen der Biotope und FFH-Mähwiesen werden ebenfalls einmal pro Jahr in die landwirtschaftlichen Informationssysteme GISELa und FIONA übertragen.
Durch die Kartierung wurden 2016 alle gesetzlich geschützten Biotope, wie beispielsweise Magerrasen, Nasswiesen und Feldhecken, in Form von Biotopkomplexen erfasst. In diesen Komplexen wurden dann die Flächenanteile der FFH-Lebensraumtypen ermittelt. Die FFH-Mähwiesen, die nicht zu den gesetzlich geschützten Biotopen zählen, wurden gesondert erhoben.
Der Schutz von Natur und Landschaft ist ein wichtiges Anliegen des Landes und der Europäischen Union. Die Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie) ist eine der wichtigsten Grundlagen des Naturschutzes in Europa. Die FFH-Richtlinie hat die Sicherung der biologischen Vielfalt sowie die Bewahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der europaweit bedeutenden Arten und Lebensraumtypen (LRT) zum Ziel. Die EU-Mitgliedstaaten sind dazu verpflichtet, sowohl innerhalb als auch außerhalb der FFH-Gebiete den Erhaltungszustand dieser Schutzgüter zu überwachen und alle sechs Jahre die Ergebnisse dieses Monitorings an die EU zu melden.
Um im Rahmen der FFH-Berichtspflicht Daten mitteilen zu können, wird unter anderem die Offenland-Biotopkartierung durchgeführt. Da es sich bei einem Großteil der gesetzlich geschützten Biotope nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz und § 33 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg zugleich um FFH-LRT handelt, wird die Erhebung dieser beiden miteinander verknüpft.
Weitere Auskünfte erteilt das Amt für Umweltschutz im Landratsamt Ortenaukreis (Tel. 0781 805 9513).
Offenland-Biotopkartierung gestartet
Wie bereits Ende März 2016 im Mitteilungsblatt angekündigt und Anfang Mai bei den Infoterminen im Gelände erläutert, wird die Offenland-Biotopkartierung dieses Jahr im gesamten Ortenaukreis durchgeführt.
Hierbei werden zum einen die in den 1990er Jahren erfassten gesetzlich geschützten Biotope wie Nasswiesen, Trockenmauern oder Feldhecken aktualisiert sowie neu entstandene Biotope erhoben. Zum anderen werden die Lebensraumtypen der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) kartiert, bei denen es sich zu einem Großteil zugleich um nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz oder § 33 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg geschützte Biotope handelt. Unter die FFH-Lebensraumtypen fallen ebenfalls die FFH-Mähwiesen. Biotope und FFH-Lebensraumtypen werden sowohl inner- als auch außerhalb der FFH-Gebiete erhoben.
Im Ortenaukreis sind dieses Jahr ca. 55 Kartierer tätig. Das bedeutet ab Ende April sind in allen Gemeinden des Ortenaukreises Personen im Gelände unterwegs. Die Geländearbeiten werden im September/ Oktober 2016 abgeschlossen sein. Während der gesamten Vegetationsperiode können Sie daher Kartierer in der Flur antreffen. Eventuell auch mehrmals, da zuerst die FFH-Mähwiesen kartiert werden und zu einem späteren Zeitpunkt die restlichen Biotope.
Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den Kartierern als Beauftragte der LUBW grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten (§ 52 NatSchG).
Weitere Informationen zur Offenland-Biotopkartierung und zu Natura 2000 erhalten Sie auf den Internetseiten der LUBW: www.lubw.baden-wuerttemberg.de" Natur und Landschaft " Flächenschutz bzw. Natura 2000.
Nach Abschluss der Erhebungen werden die Daten jeder Bürgerin und jedem Bürger über den Daten- und Kartendienst der LUBW (http://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/index.xhtml) kostenlos zur Verfügung gestellt.
Natura 2000
NATURA 2000-Managementplan für das FFH-Gebiet7714-341 “Mittlerer Schwarzwald bei Haslach“ Bekanntgabe der Endfassung 26.10.2015 Für die Gebiete des europäischen Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“ werden im Auftrag der Regierungspräsidien Managementpläne erstellt. Mit Hilfe dieser Pläne sollen der Schutz und die Erhaltung der in Natura 2000-Gebieten vorkommenden Lebensraumtypen und Arten der Fauna-Flora-Habitat (FFH-) und Vogelschutz-Richtlinie umgesetzt werden.Der Managementplan (MaP) für das FFH-Gebiet „7714-341 “Mittlerer Schwarzwald bei Haslach“ liegt nun vor. Die Unterlagen stehen ab 26.10.2015 zum Download bereit unter:
http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/44926/
Den Kommunen im Gebiet liegen die Unterlagen auf Datenträger vor, dem Landratsamt Ortenaukreis in Papierversion. Dort können die Unterlagen zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Eine vorherige Terminabsprache ist zu empfehlen:
Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Umweltschutz, Badstraße 20, 77652 Offenburg, 2. Obergeschoss (Bau A) Zimmer Nr. 270A Ansprechpartner Herr Kiefer, Tel. 0781/805-9490Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Landwirtschaft, Prinz-Eugen-Str. 2, 77654 Offenburg, 2. Obergeschoss, Zimmer Nr. 219, Ansprechpartner Herr Harter, Tel.: 0781/805-7164
Ansprechpartnerin für die Umsetzung des Managementplans:
Landschaftserhaltungsverband Ortenaukreis, Frau Dr. Ostermann, Prinz-Eugen-Str. 2, 77654 Offenburg, , Tel.: 0781/805-7312
Weitere Informationen zu den Managementplänen finden Sie auch auf den Internetseiten des Regierungspräsidiums Freiburg, Referat Naturschutz und Landschaftspflege:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/Abt5/Ref56/Natura2000/Seiten/default.aspxWeitere Informationen zu den Inhalten des Managementplans finden Sie in den Erläuterungen zur Endfassung.
Ansprechpartner beim Regierungspräsidium Freiburg, Referate 56 (Naturschutz und Landschaftspflege) und 82 (Forstpolitik und forstliche Förderung) sind Tel. 0761/208-DW
Gebietsreferenten Ortenaukreis: Siegfried Schneider (DW -4132), siegfried.schneider@rpf.bwl.de;
Dr. Sabine Harms (DW -4130), sabine.harms@rpf.bwl.de
Forstliche Fragen: Dietmar Winterhalter (DW-1410), dietmar.winterhalter@rpf.bwl.de
Benachrichtigung der Einwohner über floristische Kartierungen im Rahmen der Umsetzung von Natura 2000
Seit Inkrafttreten der Europäischen Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie) und der Umsetzung der Richtlinie in das Bundes- und Landesnaturschutzgesetz hat sich in Baden-Württemberg viel getan. Ein bedeutender Teil waren die Gebietsmeldungen von insgesamt 260 FFH-Gebieten, die gemeinsam mit den Vogelschutzgebieten das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 bilden.
Allgemeine Informationen zur Umsetzung von Natura 2000 erhalten Sie auf unseren Internetseiten:
www.lubw.baden-wuerttemberg.de à Natur- und Landschaft à Natura 2000
2014 werden durch private Fachbüros im Auftrag der LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg botanische Erhebungen durchgeführt, die zur Grundlagenforschung und der Umsetzung von Natura 2000 dienen. Die Kartierungen werden zwischen Mai und August stattfinden. Ein Teil der Kartierungen wird im Außenbereich der Gemeinde stattfinden. Bei den Kartierungen werden keine dauerhaften Messgeräte installiert oder Markierungen auf der Fläche vorgenommen.
Umweltdaten handlich und übersichtlich im Internet
Pressemitteilung der LBUW - Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg
Karlsruhe, den 17.12.2013
UDO liefert: Umweltdaten handlich und übersichtlich im Internet
Richtungsweisendes Upgrade des Open Data Portals der LUBW
Das komplett runderneuerte Auskunftssystem „UDO“ (Umwelt-Daten und -Karten Online) beinhaltet einen wahren Schatz an Umweltdaten. Diese Informationen lassen sich seit heute über das Open Data Portal „Umwelt“ der LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg wesentlich einfacher nutzen – für jedermann.
„Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter generieren jeden Monat über unsere Messnetze und Untersuchungsprogramme zahlreiche Umwelt- und Naturschutzdaten in Baden-Württemberg“, erläutert Margareta Barth, Präsidentin der LUBW. „Zusätzlich erhalten wir weitere Daten von anderen kommunalen und staatlichen Dienststellen im Land. Diese Daten werden in UDO zusammengeführt. Die Informationen lassen sich nun einfacher recherchieren, visualisieren und interpretieren. Geo- und Sachdaten können übersichtlich und schnell miteinander kombiniert werden. Gerade die gemeinsame geografische Darstellung verschiedenster Umwelthemen lässt Zusammenhänge besser erkennen.“
Mit der neuen UDO-Version können beispielsweise Hintergrundkarten zu Topografie, Landnutzung oder Verwaltungseinheiten kombiniert werden mit Umweltdaten zu Schutzgebieten, Gewässernetz, solarer Einstrahlung oder Windhöffigkeit. Auch die Daten aus den zahlreichen landesweiten Luft-, Wasser- und Radioaktivitätsmessnetzen können so wesentlich einfacher abgerufen und genutzt werden.
Die neue UDO-Version kann ab sofort über folgende Webseite der LUBW abgerufen werden: www.udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/
Welches Endgerät für den Aufruf benutzt wird, ist fast egal, denn mit dem Upgrade von UDO werden nun auch die dynamisch erzeugten Karten, Diagramme oder Tabellen automatisch an die Endgeräte angepasst und auf Bildschirm oder Tablet gleichermaßen gut dargestellt.
„So einfach war der Zugang zu Umweltdaten in Baden-Württemberg noch nie“, bekräftigt Margareta Barth. „Wir wollen den Bürgerinnen und Bürgern im Land damit die Möglichkeit geben, Umweltdaten sofort und jederzeit abzurufen. Nur so ist das Umweltinformationsgesetz nicht nur graue Theorie, sondern auch gelebte Praxis.“
Hintergrund:
Offene Daten (Open Data) sind ein wichtiges Potential für Innovationen. Dabei handelt es sich um Datenbestände, die im Interesse der Allgemeinheit gesammelt und veröffentlicht werden, wie Geodaten, Statistiken, Verkehrsinformationen oder wissenschaftliche Publikationen und Lehrmaterial. Sie beinhalten keine rechtlich geschützten personenbezogenen Daten. Offene Daten können von Bürgerinnen und Bürgern, Nichtregierungsorganisationen, Hochschulen und Firmen eingesehen und genutzt werden.
Die LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg unterstützt das Prinzip der offenen Daten (Open Data) aktiv. Bereits seit 2004 stellt die LUBW ihre Umweltinformationen im Internet für die Öffentlichkeit bereit. Der freie Zugang zu aktuellen Informationen über die Umwelt in Baden-Württemberg ist seit 2006 im Landesumweltinformationsgesetz (LUIG) und seit 2009 im Landesgeodatenzugangsgesetz (LGeoZG) rechtlich verankert. Das Angebot wurde über die Jahre von der LUBW entsprechend neuer technischer Möglichkeiten sowohl inhaltlich als auch vom Bedienkomfort nach und nach optimiert. Dieses Angebot wurde bisher vor allem von der Fachöffentlichkeit sehr gut angenommen, beispielsweise von Ingenieurbüros aus dem Bereich der Landschaftsplanung. Mit dem jetzt erfolgten Upgrade von „UDO“ (Umwelt-Daten und -Karten Online) wird die Handhabung wesentlich intuitiver und so für jeden Interessierten möglich.
Die Einrichtung und die Weiterentwicklung des landeseigenen Web-Auskunftssystem der LUBW erfolgten in Zusammenarbeit mit der Disy Informationssysteme GmbH.
Die Bilder zeigen:
Bild 1: Einstiegseite der seit heute verfügbaren verbesserten „UDO“-Version (Umwelt-Daten und -Karten Online) der LUBW. UDO stellt die landeseignen Umweltdaten unkompliziert für alle Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung.
Bild 2: Auswertung und Darstellung der Abfallbilanz verschiedener Landkreise als Diagramm.
Bild 3: Gemeinsame Darstellung verschiedener Schutzgebiete auf einer größenskalierbaren Karte.