Versand der Grundsteuerbescheide 2025
Wichtige Informationen zu den Grundsteuerbescheiden 2025 der Gemeinde Biberach
Ab dem 20. Januar 2025 wird die Gemeinde Biberach die Grundsteuerbescheide für das Jahr
2025 versenden.
Die Grundsteuerbescheide basieren erstmals auf dem neuen
Landesgrundsteuergesetz (LGStG) in der aktuell geltenden Fassung, mit dem die Festsetzung
und Erhebung der Grundsteuer neu geregelt wurde.
Bitte beachten Sie das den Grundsteuerbescheiden beiliegende Hinweisblatt!
Der Grundsteuerwert bzw. der Grundsteuermessbetrag wurden vom Finanzamt ermittelt und
Ihnen jeweils mit Bescheid mitgeteilt. Die Daten dafür haben Sie in Ihrer Grundsteuererklärung
angegeben. Der Grundsteuerwertbescheid und der Bescheid über den Grundsteuermessbetrag
(Grundsteuermessbescheid) sind Grundlagenbescheide für die Festsetzung und
Erhebung der Grundsteuer durch die Gemeinde.
Bei Fragen oder Einwendungen zum Grundsteuerwert- bzw. Grundsteuermessbescheid
wenden Sie sich bie an das Finanzamt.
Die Gemeinde ist an den Grundsteuermessbescheid des Finanzamts als Grundlagenbescheid
gebunden – auch dann, wenn Einspruch gegen den Grundsteuerwert- bzw. Grundsteuermessbescheid
eingelegt wurde. Soweit ein Einspruch beim Finanzamt gegen den
Grundsteuermessbescheid zum Erfolgt führt, ist die Gemeinde verpflichtet, den daraus
resultierenden Grundsteuerbescheid von Amtswegen entsprechend zu ändern.
Gegen den Grundsteuerbescheid steht als Rechtsbehelf der Widerspruch zu. Allerdings muss
der Widerspruch neben der Zulässigkeit begründet sein. Sofern sich die Bedenken und
Einwendungen nur gegen die Inhalte des Grundsteuerwertbescheides oder des
Grundsteuermessbescheides richten, ist ein Widerspruch erfolglos und wird als unbegründet
zurückgewiesen.
Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass ein Widerspruch gegen den
Grundsteuerbescheid nicht von der Verpflichtung zur Bezahlung der Grundsteuer entbindet.
Sollte der Widerspruch zulässig, begründet und erfolgreich sein, wird der Grundsteuerbescheid geändert und die zu viel bezahlte Grundsteuer erstattet.
Bei Rückfragen zum Grundsteuerbescheid der Gemeinde Biberach wenden sie sich bitte telefonisch an Frau Bauer
(Tel. 07835/6365-23) oder per E-Mail an martina.bauer@biberach-baden.de