- Wichtige Termine
- Antrag für Briefwahl
- Informationen für Neubürger
- Information für Auslandsdeutsche
- Informationen für blinde und sehbehinderte Menschen
- Bundestagswahl in leichter Sprache
- Weiterführende Informationen
Freitag, 24.01.2025
Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
bis spätestens 02.02.2025:
1. Benachrichtigung der Wahlberechtigten (wir gehen vom Zugang der Wahlbenachrichtigungen voraussichtlich bis 17.01.2025 aus).
2. Frist für im Ausland lebende Deutsche den Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis zu stellen
Montag, 03.02.2025 bis Freitag, 07.02.2025:
Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis zu den regulären Öffnungszeiten
Im Februar 2025:
Öffentliche Bekanntmachung über die Wahl
ab voraussichtlich 10.02.2025:
Versand der Briefwahlunterlagen
Sonntag, 23.02.2025 in der Zeit von 8 bis 18 Uhr
Bundestagswahl
Sonntag, 23.02.2025 ab 18 Uhr
Auszählung der Bundestagswahl
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Wir weisen bereits vorab darauf hin, dass Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst ab Montag, dem 10.02.2025 versandt werden können, da vorher keine Stimmzettel zur Verfügung stehen werden.
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Die Wahlbenachrichtigungen werden voraussichtlich bis 17.01.2025 (bis spätestens 02.02.2025) an die Wahlberechtigten versendet.
Ab diesem Zeitpunkt können Briefwahlunterlagen beantragt werden.
Sie sind am Wahltag verhindert und können nicht persönlich ins Wahllokal gehen? Dann beantragen Sie einfach Ihre Briefwahlunterlagen.
Zu Bundestagswahl kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei uns beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS/Whatsapp sind NICHT zulässig.
Per E-Mail:
wahlen@biberach-baden.de
Die E-Mail muss die folgenden Angaben beinhalten: Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, Wohnanschrift.
Per Link:
https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08317011
Briefwahlunterlagen können Sie hier/LINK bequem online beantragen. Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per (Post/Amtsbote) zugestellt.
Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 21.02.2025, 15:00 Uhr beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Online-Beantragung nur bis Donnerstag, 20.02.2025, 12:00 Uhr möglich ist.
Bitte beachten Sie die folgenden Informationen bei Zu- und Wegzügen in Bezug auf die Bundestagswahl. Vordrucke für den Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis erhalten Sie im Bürgerbüro.
Merkblatt ab 13.01.2025 (38 KB)
Merkblatt ab 03.02.2025 (28 KB)
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche.
Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.
Für die richtige Antragstellung sind zwei Fallgruppen zu unterscheiden, wobei Fall 2 nur dann Anwendung findet, wenn Fall 1 nicht zutrifft.
Fall 1:
- Sie sind Deutsche oder Deutscher
- Leben außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
- Sind in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet
- Haben aber nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder
- sich sonst gewöhnlich aufgehalten und dieser Aufenthalt liegt nicht länger als 25 Jahre zurück (§ 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Bundeswahlgesetz)
Nutzen Sie hierfür den Antrag nach Anlage 2 (212 KB) zur Bundeswahlordnung.
Den ausgefüllten und handschriftlich unterschriebenen Antrag nach Anlage 2 Bundeswahlordnung können Sie postalisch, per Fax, E-Mail oder sonstiger elektronischer Übermittlung an die zuständige Gemeindebehörde (= letzte deutsche Meldegemeinde) senden.
Er muss bis Fristende 02.02.2025 dort eingegangen sein.
Fall 2:
- Sie sind Deutsche oder Deutscher
- Leben außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
- Sind in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet
- Haben noch nie oder nur vor Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder
- Sie sind aber aus anderen Gründen persönlich persönlich und unmittelbar vertraut mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland und von diesen betroffen (§12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Bundeswahlgesetz)
- sich sonst gewöhnlich aufgehalten oder dieser Aufenthalt liegt länger als 25 Jahre zurück
Nutzen Sie hierfür den Antrag nach Anlage 2a (208 KB)zur Bundeswahlordnung.
Dieser Antrag nach Anlage 2a Bundeswahlordnung muss ausgefüllt und handschriftlich unterschrieben im Original bei der zuständigen Gemeindebehörde (= letzte deutsche Meldegemeinde oder, wenn eine Anmeldung nie bestand, die Gemeinde mit der Sie nach Ihrer Erklärung am engsten verbunden sind; wenn ein solcher Ort nicht festgestellt werden kann, kommt die letzte Heimatgemeinde der Vorfahren in gerader Linie im heutigen Bundesgebiet in Betracht, bei mehreren die des letzten Fortzuges) bis Fristende 02.02.2025 eingegangen sein; die Übermittlung des Antrags mittels E-Mail oder Telefax genügt nicht.
Der Antrag ist ausschließlich per Post an die zuständige Gemeindebehörde zu versenden. Das Wahlamt empfiehlt, den Antrag möglichst frühzeitig an die Gemeindebehörde zu senden. Dies kann auch jetzt schon erfolgen.
Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen.
Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart.
Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird - ebenfalls kostenlos - eine Audio-CD ausgeliefert.
Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt.
Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren?
Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.
Hier: finden Sie alles zur Bundestagswahl in leichter Sprache.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin
https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025.html
sowie auf der Seite des Deutschen Bundestags
https://www.bundestag.de/wahl.