Ergebnis der Europawahl und Kommunalen Wahlen 09.06.2024
Allgemeine Informationen
38 Kandidatinnen und Kandidaten bewerben sich um Sitze im Gemeinderat und im Ortschaftsrat Prinzbach
38 Frauen und Männer bewerben sich am Sonntag, 9. Juni, um einen Sitz im Gemeinderat und/oder um einen im Ortschaftsrat Prinzbach.
Die Wahlvorschläge wurden ausnahmslos von den bereits in den beiden Räten vertretenen Parteien bzw. Wahlvereinigungen Christlich Demokratische Union (CDU), Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) und Freie Wähler Biberach (FWB) gestellt.
Alle sechs Wahlvorschläge wurden fristgerecht und vollständig bis 28. März 2024 (18 Uhr) beim Wahlamt im Rathaus eingereicht.
Sie konnten vom Gemeindewahlausschuss unter dem Vorsitz von Matthias Becker (Fachbereichsleiter Bauen und Bürgerservice) in einer Sitzung am gleichen Tag um 18:30 Uhr ausnahmslos einstimmig zur Wahl zugelassen werden.
Gemeinderatswahl
Für den Gemeinderat sind insgesamt 12 Sitze zu vergeben.
Auf den eosinroten Stimmzetteln werden die Listen in folgender Reihenfolge zu finden sein: FWB, CDU, SPD.
Da alle Listen bereits im Gemeinderat vertreten sind, regelt sich die Reihenfolge anhand ihrer Stimmenanteile bei der Wahl vor fünf Jahren.
Ortschaftsratswahl
Für den Ortschaftsrat Prinzbach sind insgesamt 6 Sitze zu vergeben.
Auf den chamois-farbigen Stimmzetteln werden die Listen wie folgt zu finden sein: CDU, FWB, SPD.
Auch hier richtet sich die Reihenfolge anhand der Stimmenanteile bei der Wahl 2019.
Die nächsten Schritte:
In den kommenden Tagen dürften alle Wahlberechtigten die Wahlbenachrichtigungen in ihren Briefkästen vorfinden. Sobald wir alle Unterlagen zur Europawahl und Wahl des Kreistags erhalten haben, können wir mit dem Versand der Wahlunterlagen beginnen.
Einsicht Wählerverzeichnis:
Die Wählerverzeichnisse für die Europawahl und die Kommunalwahlen – für die Wahlbezirke der Gemeinde Biberach werden in der Zeit vom 20. Mai 2024 bis 24. Mai 2024 werktags während der Öffnungszeiten der Gemeinde im Rathaus Biberach, Hauptstraße 27, 77781 Biberach für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Wählen kann nur, wer in die Wählerverzeichnisse für die Europawahl/Kommunalwahlen eingetragen ist oder einen Wahlschein für diese Wahlen hat.